Letzte Überarbeitung: 20 April 2012

Für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland:
1. Ziffer 2 gilt mit der Maßgabe, dass unsere Nutzung dieser Inhalte auf die Verwendung auf oder in Verbindung mit Facebook beschränkt ist.

2. Ziffer 10 wird ersetzt durch: Unser Ziel ist es Werbe¬anzeigen nicht nur für Werbetreibende sondern auch für die Nutzer wertvoll zu gestalten. Damit dies möglich ist, erklärst du dich mit Folgendem einverstanden:
  1. Du erteilst uns die Erlaubnis, sofern du in den Privatsphäre-Einstellungen nichts anderes festgelegt hast, deinen Namen und dein Profilbild für kommerzielle, gesponsorte oder verwandte Inhalte (wie z. B. einer Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder gestaltet werden, einzusetzen.  
3. Wir werden Änderungen gem. Ziffer 14 nur vornehmen, wenn die Regelungen dort nicht mehr passen oder wenn sie sich als unvollständig herausstellen, und wenn diese Änderungen unter Berücksichtigung deiner Interessen für dich zumutbar sind.

Abweichend von Ziffer 14 treten Änderungen 30 Tage nach dem Datum in Kraft, an dem wir über die geplanten Änderungen informiert haben. Wenn du die Änderungen nicht akzeptieren möchtest, musst du dein Konto löschen, und wenn du dies nicht tust, gilt das als Annahme der Änderungen. Wir werden dich in unserer die Änderungen ankündigenden E-Mail auf diese 30-Tages-Frist und ihre Bedeutung besonders hinweisen.

4. Ziffer 15 wird ersetzt durch: Unser Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen Verpflichtungen aus dieser Erklärung, gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Datenschutzrichtlinien verstößt, und der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung möglich.

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dieser Erklärung, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Pflicht oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Einer Abhilfefrist bedarf es jedoch nicht, wenn die andere Seite die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen.

In allen diesen Fällen behalten die folgenden Bestimmungen ihre Gültigkeit: 2.2, 2.4, 3-5, 8.2, 9.1-9.3, 9.9, 9.10, 9.13, 9.15, 9.18, 10.3, 11.2, 11.5, 11.6, 11.9, 11.12, 11.13, und 15-19.

5. Ziffer 16.1 wird ersetzt durch: Diese Erklärung unterliegt deutschem Recht.

6. Ziffer 16.3 wird ersetzt durch: Wir sind ausschließlich wie folgt haftbar: Wir haften unbeschränkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (i) für Schäden die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen; (ii) bei Vorsatz; (iii) bei grober Fahrlässigkeit; und (iv) gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Ohne dass dies das Vorstehende einschränkt haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer „wesentlichen“ Pflicht aus diesem Vertrag. „Wesentliche“ Pflichten in diesem Sinne sind Pflichten, die für die Erfüllung des Vertrags nötig sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks in Frage stellen würde, und auf deren Einhaltung du daher regelmäßig vertrauen darfst. In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt auf typische und vorhersehbare Schäden; in sonstigen Fällen besteht keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit.